Förderprogramme

Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Geschäftsstelle des Netzwerks "Sport & Politik" wurde im Juni 2023 beauftragt, das Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport zu konzipieren. Der Haushaltsausschuss hat daraufhin am 5. Juli 2023 für das selbe Jahr 1,5 Millionen Euro freigegeben. Das Konzept dient nun als Basis für die Umsetzung des Programms.
Die Umsetzung der Fördersäule "Forschung" erfolgt über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BiSP); die Fördersäulen "Sportverbände" und "Sportvereine" werden durch die Deutsche Sportjugend (dsj) verwaltet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites von BiSP und dsj.
Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Z:T - Zusammenhalt durch Teilhabe
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) fördert in ländlichen oder strukturschwachen Gegenden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus.
Ein besonderer Fokus des Programms liegt dabei in der Förderung von Vereinen und Verbänden: nach innen, indem sie etwa ihre Strukturen teilhabe- und beteiligungsorientiert weiterentwickeln, aber auch über die eigenen Grenzen hinaus, da Verbände und Vereine, gerade in ländlichen, strukturschwachen Räumen eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen haben.
Die geförderten Verbände und Vereine sollen somit einen aktiven Beitrag zur Stärkung eines demokratischen und vielfältigen Miteinanders leisten, allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen entgegentreten und die Weichen dafür stellen, dass sich Menschen unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, sozialem Status oder Lebensentwurf in Vereinen engagieren können.
Z:T war bei seiner Gründung im Jahr 2010 zunächst auf die Förderung von Projekten in Ostdeutschland ausgerichtet, seit 2017 werden auch Projekte in westdeutschen Bundesländern gefördert. Das Fördervolumen für die vierte Förderperiode (2020-2024) umfasste jährlich insgesamt 12 Millionen Euro.
Das Programm wurde aktuell mit einer neuen Richtlinie für die Jahre 2025-2029 fortgeschrieben.
Informationen zur neuen Förderphase (2025 – 2029) folgen in Kürze.

Demokratie leben!
Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.
Die Kernziele der letzten Förderperiode (2020 bis 2024) lauteten:
- Demokratie fördern
- Vielfalt gestalten
- Extremismus vorbeugen
In Kürze werden die Informationen zur neuen Förderperiode veröffentlicht.
Jugend erinnert
Das BMFSFJ baut die bestehende Förderung für außerschulische Gedenkstättenfahrten aus: Konkret sollen 2019 und 2020 500 Fahrten für über 10.000 Jugendliche über Mittel des Bundes gefördert und angeboten werden. Die Förderung erfolgt ergänzend zu den Programmen der Länder für Schulklassen und wird über Träger der Jugendhilfe organisiert. Anträge auf Förderung können an das Internationale Bildungs und Begegnungswerk gGmbH (IBB) gerichtet werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 26 Jahren. Vorgesehen sind Fortbildungen, eine bundesweite Vernetzung und ein Austausch über Aktivitäten von Jugendlichen, die durch Gedenkstättenfahrten inspiriert wurden. Auch Gedenkprojekte in Fußballfaninitiativen und Sportvereinen können gefördert werden.